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Haftungsausschluss

Villa Lindenfels, Lindenfelsstraße 35, 70327 Stuttgart; Tel: 0711/4800008; Fax: 0711/481008 Geschäftsform: Villa Lindenfels, Psychotherapeutische Praxis Gaby Breitenbach / BSNR: 616926200
Gaby Breitenbach, PP, KJP / LANR: 748435168
Mitglied der Landespsychotherapeutenkammer, Jägerstraße 40, 70174 Stuttgart
Mitglied der KVBW, Albstadtweg 11, 70506 Stuttgart
Einzel-Mitgliedschaften: DeGPT (Deutschsprachige Gesellschaft für Psychotraumatologie), EMDRIA/EMDREA (deutsche und europäische Dachorganisation für EMDR), DGSF (Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie), DPTV (deutsche Psychotherapeutenvereingung), MEDI-Verbund (Selektivverträge)
Gaby Breitenbach ist approbierte psychologische Psychotherapeutin und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin. Approbationsbehörde ist das Regierungspräsidium in Stuttgart.
Gaby Breitenbach ist ausgebildete EMDR-Therapeutin mit einer Zertifizierung durch EMDRIA-Deutschland. (Nr. 32 und Nr.41) über Internet zu erreichen: www.EMDRIA.de
Gaby Breitenbach ist ausgebildet in: Systemischer Therapie, Verhaltenstherapie und Traumatherapie.
Psychotherapeutische Angebote regelt das Psychotherapeutengesetz . Danach bleibt die Berufsbezeichnung Psychotherapeut ausschließlich approbierten Psychotherapeuten vorbehalten. Die Zulassung zur kassenrechtlichen Versorgung unterliegt besonderen Bedingungen. Im Volltext z.B. nachzulesen unter: www.bdp-klinische-psycholog.org
Darüber hinaus folgt die Anwendung der Traumaspezifischen Therapien den von EMDRIA / DeGPT entwickelten Standards. Diese können bei EMDRIA / DeGPT direkt oder im Netz erfragt werden.

Pflichtangaben gem. § 6 Teledienstgesetz (TDG)

Name und Sitz der psychotherapeutischen Praxis: Gaby Breitenbach; Lindenfelsstraße 35, 70327 Stuttgart; Tel: 0711/480008; Fax: 0711/481008; info@villa-lindenfels.de
Gesetzliche Berufsbezeichnung:
Gaby Breitenbach: Psychologische Psychotherapeutin, verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Maßgebliche berufsrechtliche Regelungen: Gesetz über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten (Psychotherapeutengesetz - PsychThG) v. 16.06.1998 (BGBI. 1S. 1311), zuletzt geändert am 20.06.2002 (BGBl. I S. 1946, 1996)
Landesgesundheitsdienstegesetz / Landesheilberufe-Kammergesetz. Texte der genannten Bestimmungen sind im Buchhandel erhältlich oder im Internet von der Aufsichtsbehörde (s.u.) abrufbar (z.B. www.lpk-bw.de).
Zugehörige Aufsichtsbehörde gem. $ 6 Nr. 3 TDG: Landespsychotherapeutenkammer, Jägerstraße 40, 70174 Stuttgart, Tel. 0711/6744700, Fax 0711/67447015, E-Mail: , Internet: www.lpk-bw.de
Umsatzsteueridentifikationsnummer: Entfällt, denn psychotherapeutische Leistungen sind steuerbefreit, weil heilberuflich gem. § 4 Nr. 14 UStG

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AGB

Anmeldungen erfolgen schriftlich, und sind für beide Seiten verbindlich. Bezahlt wird der jeweilige Platz, nicht die tatsächliche Anwesenheit.

Bei zusammenhängenden Kursreihen bezieht sich die Möglichkeit der fristgerechten Kündigung auf die Zeit vor Beginn des ersten Kurses. Spätere Kündigungen können nicht mehr berücksichtigt werden, da eine Ersatzteilnahme bei laufenden Kursen nicht mehr möglich ist. Es gibt innerhalb zusammenhängender Kursreihen keine Sonderkündigungsmöglichkeit.

Die Fortbildung in beratenden und therapeutischen Verfahren, insbesondere bei Leidenszuständen setzt voraus, dass eine persönliche Stabilität und Belastbarkeit gegeben ist, die Risiken für Patienten, Klienten und Behandler gleichermaßen ausschließt und erlaubt, dass eine geordnete Durchführung von Therapien und Beratungen durch den Teilnehmer gewährleistet ist. Weder sollte dieser selbst durch die Behandlung oder Beratung an Überforderungsgrenzen der persönlichen Belastbarkeit geraten - noch sollte dies im Rahmen des Handlungsvollzuges geschehen können. Mit der Aufnahme einer Fortbildung in der Villa Lindenfels verpflichtet sich der Teilnehmer zur Einhaltung ethischer Standards, und legt diese seiner persönlichen Lebensführung sowie seiner beruflichen Haltung zu Grunde. Ethikrichtlinien, wie sie die Dachverbände (DGSF, DeGPT, LPK,...) formulieren, sind verbindliche Orientierung. Ziel verantwortlichen Fortbildungsmanagements ist es, Schäden für Teilnehmer und für Patienten / Klienten gleichermaßen zu verhindern. Veränderungen und Belastungen der Fortbildungskandidaten schließen leider nicht aus, dass eine Veränderung im laufenden Kurs Auswirkungen auf die Arbeits-, Leistungs- und Belastungsfähigkeit eines Teilnehmers hat. Sollte sich zeigen, dass eine kurzfristige Intervention nicht hinreichend ist, um zu gewährleisten, dass der Fortbildungskandidat verantwortlich mit Patienten oder Klienten arbeiten kann, oder sollten sich im Rahmen der Fortbildung Ansatzpunkte zeigen, die eine verantwortliche Fortführung aus anderen Gründen nicht erlauben, so ist ein Abbruch der Fortbildung zur Verhinderung des Schadens zwingend geboten und zweckmäßig. Eine Fortsetzung, nach erfolgter erfolgreicher Bearbeitung des zugrundeliegenden Problems in einer späteren Kursreihe, soweit bestehend, ist möglich. Eine Freistellung der Kosten ab Rückmeldezeitpunkt ist selbstverständlich.

Damit die Anmeldungen gültig sind, ist bei Kursreihen die Gebühr des ersten Kurses spätestens 4 Wochen vor Durchführung zu überweisen.

Bei Einzelveranstaltungen ist der Gesamtbetrag zu überweisen.Innerhalb laufender Kursreihen sind die Gebühren 14 Tage vor dem jeweiligen Seminar zu überweisen. Supervisionen werden, wenn sie nicht Teil eines laufenden Kurs-Programms sind, nach ihrer Durchführung in Rechnung gestellt.

Widerrufsrecht

PSYCHOTHERAPIE

Hinsichtlich der Psychotherapien gilt ein folgendes Widerrufsrecht:
Eine vereinbarte Therapiestunde muss spätestens 3 Werktage vor Durchführung abgesagt werden, sonst wird diese in voller Höhe in Rechnung gestellt.
Die Vereinbarung zur Durchführung von Psychotherapie insgesamt kann jederzeit, unter Wahrung der 3 Tagesfrist gekündigt werden. Die Aufnahme und Kündigung von Vereinbarungen bedarf der Schriftform. Näheres regelt der Therapievertrag.

SUPERVISION

Die Teilnahme an Supervisionsgruppen kann zu jedem beliebigen Zeitpunkt gekündigt werden.
Ein Termin wird dann nicht mehr zur Bezahlung fällig, wenn die Kündigung mindestens 4 Wochen im voraus vor dem nächsten Supervisionstermin erfolgte.
Dies gilt nur für die Supervisionen der EMDR-Supervisionsgruppe, der Traumasupervisionsgruppe und der laufenden Supervisionsgruppe.

FORTBILDUNGSKURSE

Bei einem Rücktritt von bis zu 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 20.- €.
Bei einem Rücktritt bis zu 3 Wochen vor Kursbeginn wird die Hälfte der anfallenden Kursgebühren fällig.
Erfolgt die Absage noch später, müssen die gesamten Kurskosten beglichen werden, es sei denn, ein Ersatzteilnehmer kann den freiwerdenden Platz belegen.